Dann möchten wir Dich herzlich in unserer Tennisabteilung begrüßen.
Natürlich findest Du hier auf unserer Website alle Modalitäten einschließlich dem Anmeldeformular, aber am besten ist, Du schaust einfach mal spontan bei uns vorbei.
Die Tore stehen jederzeit für Dich offen.
Vielleicht hast Du ja auch Lust, uns am Donnerstagabend zum Happy Tennis Day zu besuchen. Hier findest Du nicht nur spontan immer einen Partner, mit dem Du auch ein
paar Bälle schlagen kannst, sondern lernst auch gleich unsere Tüßlinger Geselligkeit etwas kennen.
Falls Du Fragen an uns hast oder vielleicht vorab einen Tennispartner suchst, mit den Du einfach mal ein paar Bälle schlagen kannst, schicke uns eine Email mit
Deiner Telefonnummer.
Mitgliedsbeiträge:
Tennisabteilung Tüßling: | |
Jahresbeitrag (Familie) | EUR 120,- |
Jahresbeitrag (Erwachsene ab18 J.) | EUR 70,- |
Jahresbeitrag (Jugend. ab 16 J.*) | EUR 35,- |
Jahresbeitrag (Jugend. bis 16 J.) |
EUR 20,- |
* in diese Beitragsgruppe fallen auch Studierende und Schüler. Ab dem 18. Lebensjahr muss unaufgefordert ein schriftlicher Nachweis (Schüler-/Studenten-Ausweis) vorgelegt werden um weiterhin den vergünstigten Tarif in Anspruch nehmen zu können. Dieser Nachweis muss jährlich erneuert werden.
Ein Beitritt zur Tennisabteilung setzt auch die Mitgliedschaft im Hauptverein SV Tüßling voraus. Falls Du noch kein Mitglied des SV Tüßling bist, fällt für Dich
zusätzlich folgender Jahresbeitrag an:
Sportverein Tüßling | |
Jahresbeitrag (Erwachsene) | EUR 49,- |
Jahresbeitrag (Zweitmitglied=Ehepartner) | EUR 36,- |
Jahresbeitrag (Jugend. 14 bis 17 J.) | EUR 24,- |
Jahresbeitrag (Jugend. bis 13 J.) | EUR 19,- |
Jahresbeitrag (Senioren für passive Mitglieder) | EUR 36,- |
Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied (ab 16 J.) der Tennisabteilung hat einmal im Jahr eine Arbeitsentgeltgebühr in Höhe von EUR 40,00 zu leisten.
Beginnt eine Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Jahres, so ist nur die Hälfte der Arbeitsentgeltgebühr, also EUR 20,00 zu entrichten.
Diese Verpflichtung kann für den Betrag von EUR 10,00 pro Stunde abgegolten werden.
Ehegatten können gegenseitig für den anderen die geforderte Arbeitsleistung erbringen.